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  • · Nachricht · Betriebsprüfung

    Prüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung

    | Da Apotheken zu den Branchen gehören, die die überwiegende Anzahl ihrer Umsätze in Form von Bargeschäften abwickeln, stehen sie im Fokus der steuerlichen Betriebsprüfung. Eine ordnungsgemäße Kassenführung bei Apotheken erfordert die Erfüllung folgender Voraussetzungen. |

     

    • Sachverständiger Dritter (Prüfer der Finanzverwaltung) muss sich in angemessener Zeit einen Überblick über die Ordnungsmäßigkeit des Warenwirtschaftssystems verschaffen können

     

    • Progressive und retrograde Prüfbarkeit der Geschäftsvorfälle (Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Geordnetheit)

     

    • Kassensturzfähigkeit: Die Kassenbareinnahmen und Kassenbarausgaben müssen vom Apotheker täglich festgehalten werden. Jederzeit muss eine Abstimmung des Istbestands der Kasse mit dem buchmäßigen Sollbestand möglich sein.

     

    • Unveränderbarkeit der digitalen Aufzeichnungen

     

    • Jederzeitige Zugriffsmöglichkeit
    Quelle: ID 44225792