· Fachbeitrag · Blick über den Tellerrand
Bedarfsplanungs-Richtlinie: So funktioniert die ordnungsgemäße vertragsärztliche Versorgung
von Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, Essen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein e. V.
| Jede KV hat mit den Krankenkassen in ihrer Region eine ordnungsgemäße vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Bundesebene die „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)“ verabschiedet worden. Da diese für die scherzhaft als „Außendienstmitarbeiter der Apotheken“ bezeichneten Ärzte existenziell ist, dürfte sie auch für niedergelassene Apotheker von Interesse sein. |
Versorgungsebenen
Als Grundstruktur der Bedarfsplanung werden vier Versorgungsebenen bestimmt, die für die Zuordnung der Arztgruppen, den Zuschnitt der Planungsbereiche und dementsprechend für die Versorgungsgradfeststellung mittels Verhältniszahlen maßgeblich sind.
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1. Hausärztliche Versorgung - Arztgruppen | |
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2. Allgemeine fachärztliche Versorgung - Arztgruppen | |
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3. Spezialisierte fachärztliche Versorgung - Arztgruppen | |
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4. Gesonderte fachärztliche Versorgung - Arztgruppen | |
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