· Nachricht · Bundesverfassungsgericht
Nullretaxation verstößt nicht gegen Verfassungsrecht
| Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) bereits vor einiger Zeit entschieden hatte, dass Nullretaxationen nicht gegen das geltende Sozialrecht verstoßen sollen, blieb den Apothekern die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Lange haben die Apotheker gehofft, dass zumindest in diesem Rechtsweg Nullretaxationen bei nicht korrekt abgegebenen Rabattarzneimitteln für unzulässig erklärt werden - leider vergeblich. Die aktuelle Juli-Ausgabe von „CT-Retax-Kompass“ informiert Sie über die apothekenrelevanten Einzelheiten - unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2014 vom 10. Juli 2014)
Quelle: ID 42769518