· Fachbeitrag · Das Verkaufsgespräch
Beratung in der Offizin: Hinweise zu besonders erklärungsbedürftigen Darreichungsformen
von Katja Löffler, Dipl.-Kffr. (FH), PTA, Grasbrunn
| Damit Arzneimittel ihre therapeutische Wirkung entfalten können, müssen sie richtig eingenommen werden. Was zunächst sehr simpel klingt, bereitet vielen Kunden Probleme, denn viele Arzneimittel sind schwieriger anzuwenden als gemeinhin bekannt. Die falsche Anwendung kann gravierende Folgen haben und führt Jahr für Jahr zu Tausenden von unnötigen Krankenhauseinweisungen sowie zu zahlreichen Todesfällen. Um dem entgegenzuwirken, ist die Beratungskompetenz der Apothekenmitarbeiter gefragt. |
Tabletten und Kapseln
Ein großer Teil der Erklärungsbedürftigkeit betrifft die Teilbarkeit von Tabletten, denn vor der Einnahme werden rund ein Viertel aller Tabletten von den Patienten geteilt. Dies ist entweder zur Dosisanpassung notwendig oder weil der Patient unter Schluckbeschwerden leidet.
Nicht jede Tablette mit Rille ist tatsächlich teilbar
Hat eine Tablette eine Rille, gehen die meisten Kunden davon aus, dass diese Tablette geteilt werden kann. Doch Achtung: Selbst so manche Tablette mit Rille - hier handelt es sich dann um sogenannte Schmuckrillen - darf nicht geteilt werden. Im Vergleich zu einer Schmuckrille ist eine echte Bruchkerbe in der Regel tiefer eingekerbt und hat oft einen breiteren Kerbenwinkel. Informationen über das Teilen oder Zerkleinern von Tabletten können dem Beipackzettel oder den Fachinformationen entnommen werden. Der Hinweis im Beipackzettel „Unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit einnehmen“ deutet beispielsweise darauf hin, dass das Arzneimittel nicht geteilt werden darf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig