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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen: Stückzahl-VO zweier Packungen des gleichen Arzneimittels auf einem Rezept

    | Bei einer ärztlichen Arzneimittelverordnung unterliegen Apotheken zum einen dem sogenannten Kontrahierungszwang, das heißt: Sie sind vertraglich verpflichtet, diese Verordnung (in einer angemessenen Zeit) zu beliefern. Zum anderen sind sie aber gleichzeitig zur Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen angehalten, was zur Folge haben kann, dass dem Wunsch des Arztes nicht immer vollumfänglich entsprochen werden kann. Dies wird in der aktuellen Dezember-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ am Beispiel einer Stückzahl-Verordnung erläutert. |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 20. Dezember 2012)

    Quelle: ID 37090610