· Nachricht · Der praktische Fall
aut-idem und Rabattvertrag: Die Auswirkungen des Koblenzer Urteils auf die Abgabepraxis in Apotheken
| Das Sozialgericht Koblenz hatte im Januar 2014 entschieden: Konkretisiert der Vertragsarzt die Verordnung unter Benennung von Präparatename sowie Hersteller und kreuzt zudem das aut-idem-Feld an, darf der beliefernde Apotheker nicht in Regress genommen werden, wenn er trotz bestehender Rabattvereinbarung auf einen Austausch verzichtet. Der praktische Fall im „CT-Retax-Kompass“ zeigt die Auswirkungen dieses Urteils auf die Abgabepraxis in Apotheken sowie Möglichkeiten, das Risiko von Regressen bei einem gesetzten aut-idem-Kreuz zu minimieren. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 4. September 2014)
Quelle: ID 42919819