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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    aut-idem und Rabattvertrag: Die Auswirkungen des Koblenzer Urteils auf die Abgabepraxis in Apotheken

    | Das Sozialgericht Koblenz hatte im Januar 2014 entschieden: Konkretisiert der Vertragsarzt die Verordnung unter Benennung von Präparatename sowie Hersteller und kreuzt zudem das aut-idem-Feld an, darf der beliefernde Apotheker nicht in Regress genommen werden, wenn er trotz bestehender Rabattvereinbarung auf einen Austausch verzichtet. Der praktische Fall im „CT-Retax-Kompass“ zeigt die Auswirkungen dieses Urteils auf die Abgabepraxis in Apotheken sowie Möglichkeiten, das Risiko von Regressen bei einem gesetzten aut-idem-Kreuz zu minimieren. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 4. September 2014)

    Quelle: ID 42919819