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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Ist anstelle des verordneten apothekenpflichtigen AM ein teureres verschreibungspflichtiges Rabatt-AM abzugeben?

    | Apotheker Dr. Helmut Spielvogel aus Marktredwitz schildert und löst den folgenden Praxisfall: Der Arzt verordnet einem Erwachsenen eine Packung Ibuprofen-CT akut 400 mg 20 Stck. Filmtabletten auf Kassenrezept. Eine Zuzahlungsbefreiung liegt nicht vor, aut-idem ist nicht ausgeschlossen. Bei dem Arzneimittel handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Präparat ohne Normgrößenbezeichnung, dessen empfohlener Apothekenverkaufspreis (AVP) in Höhe von knapp unter 5 Euro vom Patienten selbst zu tragen wäre. Die Apotheken-EDV schlägt jedoch den Austausch in ein Rabattarzneimittel vor, das als verschreibungspflichtig gekennzeichnet ist und unter Hinzurechnung des Apothekenzuschlags für Fertigarzneimittel einen Apothekenverkaufspreis (AVP) von ca. 12 Euro aufweist. Die vom Patienten zu entrichtende Rezeptgebühr beträgt hierbei 5 Euro. Die Apotheke steht nun vor der Frage, ob sie dem Hinweis der Apotheken-EDV folgen soll, das Austauschpräparat mit dem höheren AVP abzugeben. In der aktuellen Februar-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ lesen Sie die Einzelheiten ( www.ct-retax-kompass.de ). |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 10. Februar 2014)

    Quelle: ID 42494006