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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Movicol® - Belieferung als Medizinprodukt oder Arzneimittel?

    | Ein älterer Kunde löst in der Apotheke ein Kassenrezept über Movicol Beutel N3 ein. Bei der Beratung stellt sich heraus, dass das Präparat zur Behandlung einer Obstipation, an der er aufgrund einer Opioid-Therapie leidet, verschrieben wurde und der Arzt offenbar von einer Belieferungsmenge von 100 Stück Beuteln ausging. Im Handel befinden sich sowohl das Medizinprodukt Movicol ® des Originalherstellers, der als größte Packungseinheit 100 Stück Beutel anbietet, als auch namensgleiche Reimporte, die allerdings als Arzneimittel zugelassen sind und in der N3-Größe nur 50 Stück enthalten. Der „CT-Retax-Kompass“ erläutert in seiner aktuellen Januar-Ausgabe, ob die Apotheke das Rezept problemlos mit 
einer Packung des Medizinprodukts Movicol ®Beutel 100 Stück beliefern kann. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ - www.ct-retax-kompass.de - vom 16. Januar 2014)

    Quelle: ID 42467286