· Nachricht · Der praktische Fall
Stückzahlverordnung bei Antibiotika
| Ein typischer Fall: Ein massiver bakterieller Infekt soll mit einem Antibiotikum behandelt werden. Der Arzt verschreibt den Wirkstoff in definierter Dosierung und Menge. Doch bei Abholung des Präparats in der Apotheke wird dem Patienten nicht die vom Arzt verordnete Stückzahl, sondern eine geringere Menge ausgehändigt.n |
Der „CT-Retax-Kompass“ erläutert in der aktuellen Mai-Ausgabe die Hintergründe für diese Vorgehensweise und welche Möglichkeit die Apotheke hat, doch „stückzahlgenau“ zu beliefern.
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 5/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 3. Juni 2013)
Quelle: ID 39414570