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  • · Nachricht · Digitale Apotheke

    E-Rezept: Versorgungssicherheit auch bei technischen Fehlern

    | Das E-Rezept kann fristgemäß ab dem 01.09.2022 bundesweit in allen Apotheken eingeführt werden, nachdem die Qualitätskriterien in der laufenden Testphase erfüllt wurden und die Krankenkassen zugesichert haben, bis zu einer technischen Lösung im Fachdienst der gematik bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die Arzneimittel zu übernehmen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) trägt auf dieser Grundlage einen gestern gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik zum Start des Roll-outs mit. |

     

    Zu den erfüllten Qualitätskriterien gehört, dass mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet wurden. Darüber hinaus haben die Krankenkassen den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert, sodass die Kosten für die verordneten Medikamente auch dann übernommen werden, wenn der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt. Alternativ müssten die Patienten zurück zur Arztpraxis geschickt werden, wo dann ein neues (Papier-)Rezept ausgestellt werden müsste. Dies würde die Versorgung belasten und die Akzeptanz des E-Rezepts bei Patienten, Ärzten und Apothekern gefährden.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 48520905