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  • · Fachbeitrag · Digitale Apotheke

    Wissenswertes rund um das CardLink-Verfahren

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Das CardLink-Verfahren leitet über eine kontaktlose Schnittstelle zum Endgerät die Daten der vorliegenden E-Rezepte über eine gesicherte Verbindung an den Konnektor in der Apotheke weiter. Mithilfe des Konnektors können die E-Rezeptdaten dann wie gewohnt vom Server der gematik heruntergeladen und anschließend bearbeitet werden. AH führt Sie in die Details und Hintergründe ein. |

    Freigabe trotz Sicherheitsbedenken

    Beim CardLink-Verfahren muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht physisch in ein Kartenterminal gesteckt werden, sondern wird mittels Smartphone und entsprechender App mit dem eHealth-CardLink (eH-CL) verbunden, der in diesem Fall die Funktion eines Kartenterminals übernimmt. So können die Versicherten ihre E-Rezepte auch unterwegs abrufen. Am 19.03.2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Version 1.0.0 mit dem beachtlichen Revisionsstand 867472 der Spezifikation eH-CL öffentlich freigegeben. Etwas Unmut hatte es gegeben, weil das BMG dies in der Gesellschafterversammlung der gematik quasi im Alleingang gegen die Stimmen aller anderen Gesellschafter durchgesetzt hatte, die erhebliche Sicherheitsbedenken gegen diesen Einlösungsweg geäußert hatten.

     

    Dies war möglich, weil das BMG 51 Prozent der Anteile an der gematik hält. Bei den übrigen überstimmten Gesellschaftern handelt es sich um die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), den Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).