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  • · Fachbeitrag · Digitale Kommunikation

    Verpflichtende Anbindung an KIM bis zum 01.04.2024

    | KIM (kurz für „Kommunikation im Medizinwesen“) ist ein einheitlicher Standard zur Übermittlung von Informationen und medizinischen Dokumenten auf der Basis eines verschlüsselten und signierten Maildienstes für alle authentifizierten Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI). Bis zum 01.04.2024 müssen Apotheken eine KIM-Adresse pro Betriebsstätte vorweisen. Dazu schließen Apotheken einen Vertrag mit einem KIM-Anbieter ihrer Wahl (wie z. B. der GEDISA, der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH) ab und beantragen bei diesem eine oder ggf. auch mehrere KIM-Adressen. |

    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49820324