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  • · Nachricht · Digitaler Impfnachweis

    Zweite Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® kein Booster

    | Seit heute setzt das Modul im Apothekenportal den geltenden Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301 um. Die zweite Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® muss daher mit Dosis „2/1“ bescheinigt werden. |

     

    Seit dem 15.01.2022 liegt ein Nachweis eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und § 2 Nr. 10 Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) nur dann vor, wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen:

     

    • a) Verwendete Impfstoffe
    • b) Die für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen
    • c) Für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen
    • d) Intervallzeiten, die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen

     

    Im Anschluss an diese allgemeinen Erläuterungen gibt das PEI explizit an, dass sowohl bei den Impfstoffen Corminaty®, Spikevax® und Vaxzevria® als auch bei dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® jeweils zwei Impfdosen für die vollständige Impfung vorliegen müssen. Die zweite Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson stellt somit keinen Booster dar, sondern den Abschluss der Grundimmunisierung.

    mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    Quelle: ID 47971039