31.03.2025 · Fachbeitrag · Digitalisierung
Änderung der AMVV zur Einführung eines E-T-Rezepts
| Laut § 360 Sozialgesetzbuch (SGB) V ist die Einführung eines elektronischen BtM- und T-Rezepts für Juli 2025 geplant. Am 22.02.2025 ist die Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (22. AMVV-ÄndV) in Kraft getreten, um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung eines elektronischen T-Rezepts zu schaffen. |
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