· Fachbeitrag · Digitalisierung
Neues von der elektronischen Patientenakte (ePA): das Opt-out-Verfahren
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Die ePA ist ein individueller, speziell gesicherter Datenraum für Gesundheitsdaten, Arztbriefe und den Impfausweis des Patienten. Seit dem 01.01.2021 können Versicherte den Zugang zu ihrer ePA aktiv bei ihrer Krankenkasse über eine App beantragen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Opt-in-Verfahren, das jedoch nur selten genutzt wurde. Daher wird das Verfahren zum 15.01.2025 auf das sogenannte Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) umgestellt, bei dem der Patient der Erstellung einer ePA widersprechen muss. Apotheken sind u. a. zur Beratung über die ePA verpflichtet. |
Vorteile der ePA
Leistungserbringer im Gesundheitswesen haben durch die ePA stets die komplette Krankengeschichte ihrer Patienten vorliegen, da die ePA Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne enthält. Dies spart viel Zeit bei der Anamnese und vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen.
So funktioniert das Opt-out-Verfahren
Zum 15.01.2025 wird für alle gesetzlich Versicherten eine ePA durch die jeweilige Krankenkasse eingerichtet. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich schriftlich über die ePA zu informieren. Nach Erhalt der Information hat der Versicherte sechs Wochen Zeit, der Einrichtung seiner ePA zu widersprechen. Er kann aber auch später ‒ zu jedem beliebigen Zeitpunkt ‒ von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder im Einzelnen festlegen, wer auf seine Daten zugreifen darf und welche Daten genau in seiner ePA gespeichert werden sollen.
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