· Fachbeitrag · E-Rezept aktuell
E-Rezept: Keine Erstellung von Papierrezepten durch Apotheken
| Apotheken sind nicht dazu befugt, aus nicht abrechnungsfähigen E-Rezepten eigenständig Papierrezepte analog zu Muster-16-Rezepten zu generieren. Ebenso ist es unzulässig, zusätzlich zu abrechnungsfähigen E-Rezepten identische Papierrezepte beim Apothekenrechenzentrum zur Abrechnung einzureichen. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 06 / 2024 | Seite 1 | ID 50027043