· Nachricht · E-Rezept aktuell
Friedenspflicht für E-Rezepte: Fristverlängerung
| Die ursprünglich bis zum 31.12.2024 für alle gesetzlichen Krankenkassen geltende Friedenspflicht für E-Rezepte wurde vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) verlängert. |
Sie gilt solange, bis die technischen Probleme, insbesondere bei der korrekten Angabe der Berufsbezeichnungen der verordnenden Ärzte, gelöst sind.
Quelle: ID 50272817