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  • · Nachricht · E-Rezept aktuell

    Friedenspflicht für E-Rezepte: Fristverlängerung

    | Die ursprünglich bis zum 31.12.2024 für alle gesetzlichen Krankenkassen geltende Friedenspflicht für E-Rezepte wurde vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) verlängert. |

     

    Sie gilt solange, bis die technischen Probleme, insbesondere bei der korrekten Angabe der Berufsbezeichnungen der verordnenden Ärzte, gelöst sind.

    Quelle: ID 50272817