12.07.2024 · Fachbeitrag · E-Rezept aktuell
Friedenspflicht für E-Rezepte: Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konnten die Friedenspflicht für E-Rezepte in der Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 durch die „Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V für elektronische Verordnungen“ in der Fassung vom 01.07.2024 nun auf alle gesetzlichen Krankenkassen ausweiten. |
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