· Fachbeitrag · E-Rezept aktuell
Teilmengenabgabe bei Lieferengpässen: Neues Zusatzattribut
| Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben beschlossen, dass die Dokumentation von Teilmengenabgaben bei Lieferengpässen gemäß § 129 Abs. 2a S. 4 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V künftig über ein neues Zusatzattribut in der Warenwirtschaft erfolgt. Dazu werden in das Zusatzattribut der Gruppe 16 die Pharmazentralnummer (PZN) und die Chargenbezeichnung der Packung eingetragen, aus der die Teilmenge entnommen wird. Abgerechnet wird jedoch die PZN der nicht lieferfähigen abzugebenden Packung. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 1 | ID 50221850