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  • 01.04.2024 · Fachbeitrag · E-Rezept

    Verordnungen ohne Normgröße/Stückzahl dürfen beliefert werden

    | Aufgrund eines systematischen Fehlers in einigen Praxisverwaltungssystemen (PVS) der Ärzte sind derzeit relativ häufig Verordnungen im Umlauf, die weder eine Normgröße gemäß Packungsgrößenverordnung noch eine Stückzahl enthalten. Allerdings ist ihnen im elektronischen Verordnungsdatensatz eine eindeutige Pharmazentralnummer (PZN) zugeordnet. Dieser Fehler kann zurzeit nicht durch eine Neuausstellung des E-Rezepts behoben werden. Bis zur Behebung des Fehlers ist diese eindeutige PZN als maßgeblich für die Ermittlung der abzugebenden Menge anzusehen. |