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  • 26.05.2014 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte

    Aktuelles zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

    | Seit 2013 gilt für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die Entgeltgrenze von 450 Euro samt Rentenversicherungspflicht für Aufstockungsfälle und neue Beschäftigungsverhältnisse. Minijobber können gegenüber dem Arbeitgeber (ArbG) aber einen schriftlichen Befreiungsantrag stellen. Der ArbG ist verpflichtet, der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen mitzuteilen. Dies scheint in letzter Zeit häufiger vergessen worden zu sein. Jetzt hat die Minijob-Zentrale eine „Übergangsfrist“ ausgesprochen. |