26.01.2015 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
Diese Aufzeichnungspflichten gelten beim Mindestlohn
| Seit dem 1. Januar 2015 gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Dabei müssen Arbeitgeber gewisse Aufzeichnungspflichten beachten, worauf der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) jüngst hingewiesen hat (DStV, Mitteilung vom 22.12.2014). |
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