26.01.2015 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Neue Geringfügigkeitsrichtlinien sind veröffentlicht
| Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen aktualisiert. Änderungen ergeben sich insbesondere durch die Verlängerung der Frist für kurzfristige Beschäftigungen auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage. Zudem wurde die Umlage U2 des Arbeitgebers zum Ausgleich von Mutterschaftsleistungen ab dem 1. Januar 2015 auf 0,24 Prozent erhöht (Geringfügigkeits-Richtlinien, Stand 12.11.2014, Abruf-Nr. 143499 ). |
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