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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Neues zu rabattbegünstigten Arzneimitteln

    | Ende 2015 ist das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) in Kraft getreten. Es sieht „für Vertragsärzte vor, für die Verordnung von Arzneimitteln künftig nur solche elektronischen Systeme zu nutzen, die die Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen nach dem jeweils aktuellen Stand berücksichtigen, sodass künftig ein Austausch eines Fertigarzneimittels aufgrund von Rabattverträgen in der Apotheke nicht mehr erforderlich sein sollte“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. |

    Quelle: ID 43823868