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Was Sie als Kosmetik-Händler über die neue EU-Kosmetikverordnung wissen sollten
| Seit dem 11. Juli 2013 ist die EU-Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) in Kraft. Diese Verordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht mehr, sondern gilt unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Was das für das Sortiment in Ihrer Offizin bedeutet, erläutert der aktuelle „Wirtschaftsbrief Apotheken“. |
(Pressemitteilung von „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 19. September 2013)
Quelle: ID 42308698