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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Was Sie als Kosmetik-Händler über die neue EU-Kosmetikverordnung wissen sollten

    | Seit dem 11. Juli 2013 ist die EU-Verordnung Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikVO) in Kraft. Diese Verordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht mehr, sondern gilt unmittelbar und ohne Übergangsfrist. Was das für das Sortiment in Ihrer Offizin bedeutet, erläutert der aktuelle „Wirtschaftsbrief Apotheken“. |

     

    (Pressemitteilung von „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 19. September 2013)

    Quelle: ID 42308698