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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Darf nicht examiniertes, aber geschultes Personal Arzneimittel verabreichen?

    | FRAGE: „Ist es richtig, dass nicht examiniertes Personal Arzneimittel verabreichen darf, wenn es entsprechend geschult wurde? Wer ist verantwortlich, wenn ein Fehler passiert?“ |

     

    ANTWORT: Bei der Verabreichung von Medikamenten sind die Pflegefachkräfte grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die sogenannte 6-R-Regel eingehalten wird. Danach muss

    • der richtige Patient
    • das richtige Arzneimittel
    • in der richtigen Dosierung
    • zum richtigen Zeitpunkt
    • in der richtigen Verabreichung erhalten und
    • diese Vergabe muss auch richtig dokumentiert werden.

     

    Die Pflegefachkraft trägt also die Verantwortung für die richtige Vergabe von Arzneimitteln. Ihr müssen Wirkungsweise, Dosierung und Nebenwirkungen der Medikamente bekannt sein. Dies schließt eine Vergabe der Medikamente an die Bewohner durch nicht examiniertes Personal aus. Eine Ausnahme bilden dabei lediglich Pflegeschüler, die zum Zwecke der Ausbildung unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung einer examinierten Pflegefachkraft stehen.

     

    PRAXISHINWEIS | Jedem Heim sollten die Vorgaben des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsicht vorliegen. In diesen sind die Verantwortungsbereiche - wie z. B. das Richten und Abgeben der Arzneimittel an den Bewohner - geregelt.

     
    Quelle: ID 44615289