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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Ist die Herausgabe von Medikamenten eines Verstorbenen zulässig?

    | FRAGE: „Das von unserer Apotheke belieferte Altenheim möchte Folgendes wissen: Ist es rechtlich zulässig, dem Angehörigen eines verstorbenen Heimbewohners die zum Teil verschreibungspflichtigen Medikamente mitzugeben?“ |

     

    ANTWORT: Wir nehmen an, dass der verstorbene Heimbewohner Medikamente von einer heimversorgenden Apotheke erhalten hat und diese zentral sowie patientenbezogen im Heim gelagert worden sind. Auch in einem solchen Fall sind die Medikamente, die ja bereits von der Apotheke abgegeben worden sind, Eigentum des Heimbewohners. Verstirbt er, geht das Eigentum an den Arzneimitteln auf die Erben über. Da ausschließlich die Erben verfügungsberechtigt sind, können sie die Herausgabe der Medikamente vom Heim verlangen. In den Heimversorgungsvertrag könnte aber eine Regelung aufgenommen werden, wonach das Heim im Sterbefall befugt ist, die Medikamente zu vernichten.

    Quelle: ID 44461282