Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Heimversorgung

    Zweite Apotheke im Heim?

    | Frage: „Ich beliefere ein Seniorenzentrum und habe dafür den alleinigen Liefervertrag. Die Dauermedikation wird auf Wunsch der Heimleitung verblistert. Eine andere Apotheke möchte nun eine Patientin mit ihrem eigenen Blistersystem versorgen und die Blister auch von sich aus ins Heim liefern. Die Kollegin sagt, sie hätte einen Auftrag des Sohnes. Ist diese Vorgehensweise zulässig?“ |

     

    Antwort von RA und FA für Medizinrecht Dr. Valentin Saalfrank, Köln:

    Hier dürfte die Entscheidung des Landesberufsgerichts für Heilberufe Koblenz, Az. LBGH A 10322/09 (Urteil vom 11.09.2009) einschlägig sein.

     

    Das Berufsgericht wertet § 12a Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) als ein generelles Belieferungsverbot von Apotheken an Heime ohne Heimversorgungsvertrag. Zwar darf gemäß § 12a ApoG der Heimversorgungsvertrag die Apothekenwahlfreiheit der Heimbewohner nicht beeinträchtigen. Soweit sich Heimbewohner selbst versorgen, ermöglicht dies aber eine Lieferung nur in engen Grenzen.

     

    Sie rechtfertigt nicht die Unterhaltung einer dauerhaften und systematischen Parallelversorgung. Die Grenze zur systematischen Parallelversorgung wird bei der Versorgung eines einzigen Patienten aber kaum überschritten sein. Sie vollzieht sich vorliegend auf Wunsch des Patienten bzw. dessen Vertreters und ist daher wohl grundsätzlich zulässig. Das bedeutet einerseits, dass die gewählte Apotheke den Bewohner versorgen darf wie jeden anderen Apothekenkunden auch. Jedoch kann sie auf keinerlei Unterstützung durch das Heim zählen. Dieses muss sich auf eine Kooperation mit der Heimversorgungsapotheke beschränken.

    Quelle: ID 44718189