· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Kündigung des Pflegehilfsmittelversorgungsvertrags
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat zum 30.06.2024 allen Apotheken die Kündigung des Pflegehilfsmittelversorgungsvertrags ausgesprochen, die diesem über einen Einzelvertrag beigetreten sind. Auch die Kündigung des DAV-Pflegehilfsmittelvertrags zum 30.06.2024 steht im Raum. Als Nachfolgevertrag werden den Apotheken derzeit Einzelverträge angeboten. Der DAV setzt sich parallel in Verhandlungen für einen bundesweiten Nachfolgevertrag ein und rät dazu, die Ergebnisse abzuwarten. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 1 | ID 49969381