· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
TK: Verlängerung der Abrechnungsregelung zur Stomaversorgung
| Bei der Techniker Krankenkasse (TK) dürfen auch noch nach dem 31.12.2023 die Nettostückpreise für Artikel aus der Produktgruppe (PG) 29 „Stomaartikel“ mit einem zusätzlichen Aufschlag von maximal 5 Prozent versehen werden. Das bedeutet, dass Produkte aus der PG 29, deren Kalkulation auf dem Apothekeneinkaufspreis beruht, weiterhin mit minus 15 statt mit minus 20 Prozent „Aufschlag“ abgerechnet werden dürfen. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49832492