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  • · Nachricht · Infektionsschutz

    Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken frühestens ab 15.12.2020

    | Apotheken verteilen frühestens ab dem 15.12.2020 an Risikopatienten jeweils drei kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 31.12.2020 Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen. Allerdings muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erst noch in Kraft gesetzt sein. Risikopatienten sind Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. |

     

    Ab Januar 2021 sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils sechs Masken eine Zuzahlung von jeweils zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.

     

    Foto: „Patientin FFP2 in Apotheke“; Quelle: ABDA

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47036917