· Nachricht · Infektionsschutz
Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken frühestens ab 15.12.2020
| Apotheken verteilen frühestens ab dem 15.12.2020 an Risikopatienten jeweils drei kostenlose Schutzmasken. Die Patienten haben bis zum 31.12.2020 Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen. Allerdings muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erst noch in Kraft gesetzt sein. Risikopatienten sind Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. |
Ab Januar 2021 sollen berechtigte Patienten in einer zweiten Phase mit weiteren Masken versorgt werden. Dafür werden sie von ihrer Krankenversicherung fälschungssichere Berechtigungsscheine für zweimal je sechs FFP2-Masken erhalten. Als Eigenanteil wird für jeweils sechs Masken eine Zuzahlung von jeweils zwei Euro vorgesehen. Insgesamt hat jeder Betroffene Anspruch auf 15 FFP2-Masken, also rechnerisch eine pro Woche bis zum Beginn des Frühjahrs.
Foto: „Patientin FFP2 in Apotheke“; Quelle: ABDA
Weiterführender Hinweis
- Weitere Informationen unter www.abda.de