· Fachbeitrag · Kostenträger
AOK NordWest: Übergangsregelung bei der Abgabe von Bandagen
| Solange die AOK NordWest und der Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. noch über die vertraglichen Regelungen zur Abgabe der Produktgruppe 05 „Bandagen“ verhandeln, gelten die bisherigen Vereinbarungen trotz Kündigung des alten Vertrags auch noch über den 31.12.2023 hinaus. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49832623