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  • · Fachbeitrag · Kostenträger

    DAK-Gesundheit und KKH: Unbürokratische Versorgung mit Diätetika bei seltenen Stoffwechselerkrankungen

    | Seit dem 01.06.2023 dürfen unbürokratisch ‒ d. h. ohne Präqualifizierung und ohne Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung zum vdek-Arzneiversorgungsvertrag ‒ Diätetika bei angeborenem Enzymmangel und bei speziellen Indikationen sowie Eiweißhydrolysate zu den Konditionen EK + 3 Prozent + 6,38 Euro + Umsatzsteuer an Versicherte der DAK-Gesundheit und der KKH abgegeben werden. Diese Absprache gilt allerdings explizit nicht für die sonstige Versorgung mit Trink- und Sondennahrung! |

    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 1 | ID 49583521