· Fachbeitrag · Kostenträger
Grippeschutzimpfung: Weitere Beitritte zum Ergänzungsvertrag zwischen BARMER und DAV
| Die IKK Südwest, die KKH, die TK, die Mobil Krankenkasse und die BIG direkt gesund sind dem Ergänzungsvertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V zwischen der BARMER und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) beigetreten. Nun können in der kommenden Grippesaison 2023/2024 auch Versicherte dieser fünf Kostenträger ab 18 Jahren in teilnehmenden Apotheken gegen Grippe geimpft werden. Die Abrechnung der Impfung erfolgt wie gewohnt über das Sonderkennzeichen (SOK) 17717363, die der Impfnebenleistungen über das SOK 17716955. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 1 | ID 49728964