10.12.2024 · Fachbeitrag · Kostenträger
Primärkassen NRW: Verlängerung von Friedenspflichten
| Die zuletzt bis zum 31.12.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich E-Rezept und Entlassmanagement mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 30.06.2025 verlängert, sofern zwischenzeitlich keine Einigung zum Entlassmanagement zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erzielt wird. |
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