· Nachricht · Kostenträger
vdek und Knappschaft: Verlängerung der Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung
| Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Knappschaft haben die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung nach Teil 3 der Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie bis zum 02.03.2025 verlängert. Bei allen übrigen Kostenträgern endete die Übergangsfrist zum 02.12.2024. |
Quelle: ID 50285957