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  • · Nachricht · Leserforum

    Aufbewahrung der Dokumentation in Heimen?

    | FRAGE: „Wir betreuen im Raum Niederbayern und der Oberpfalz 20 Seniorenheime der AWO. Es stellt sich die Frage der Art der Aufbewahrung der Dokumentationen: Welche Aufbewahrungsart ist rechtlich/gesetzlich zulässig? Nur Papier? Auch irgendeine elektronische Form? Wenn ja, welche?“ |

     

    Antwort: Papier oder elektronisch - beides ist möglich. Wer ein elektronisches Dokumentationssystem nutzen möchte, muss lediglich darauf achten, dass die Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfristen jederzeit verfügbar sind, also aufgerufen oder ausgedruckt werden können.

     

    Wichtig | Bestimmte Unterlagen müssen allerdings original unterschrieben werden (zum Beispiel die BTM-Bestandsliste alle vier Wochen). Diese lassen sich auch weiterhin nur in schriftlicher Form archivieren. (Dies wird sich mit zulässigen elektronischen Signaturen ändern - dann ist auch hier eine elektronische Archivierung möglich, was aber bislang kaum jemand praktiziert.)

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 6. Juli 2015)

    Quelle: ID 43459181