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  • · Nachricht · Leserforum

    Dürfen Pflegehelfer Betäubungsmittel verabreichen?

    Frage: „Pflegehelfer mit einem Abschluss nach dem Lehrgang des MHD zur Behandlungspflege 1+2 werden im ambulanten Pflegedienst eingesetzt und stellen Medikamente für einen Tag bzw. verabreichen diese. Schließt dies auch eine Verabreichung von Betäubungsmitteln (BtM - hier oft TTS) mit ein?“

     

    Antwort: Soweit uns bekannt ist, dürfen Pflegehelfer aus rechtlichen Gründen keine Arzneimittel für Heimbewohner stellen, auch wenn dies in vielen Heimen anders gehandhabt wird.

     

    Wichtig | Das Stellen und Verabreichen von Arzneimitteln im Heim ist ausschließlich examinierten Pflegekräften mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung gestattet. Folglich dürfen auch keine BtM von nicht-examiniertem Pflegepersonal gestellt werden.

     

    Außerdem müssen Mitarbeiter, die Medikamente stellen und an einen Bewohner verabreichen, auch über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen Bescheid wissen.

     

    Eine nicht-examinierte Pflegekraft und der verantwortliche Heimmitarbeiter, der das Stellen und Verabreichen an die nicht-examinierte Pflegekraft delegiert hat, können sich strafbar machen, wenn aufgrund einer falschen Arzneimittelverabreichung ein Bewohner zu Schaden kommt.

     

    Inwieweit für den ambulanten Pflegedienst andere Vorgaben gelten, ist uns nicht bekannt. Dies sollten Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde / Heimaufsicht / Landratsamt erfragen.

     

    (Pressemitteilung des IWW Instituts vom 18. September 2014)

     

    Quelle: ID 42663224