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  • · Nachricht · Leserforum

    Frist für die Entsorgung von BtM verstorbener Heimbewohner?

    | FRAGE: „Gibt es eine Vorschrift, bis wann Betäubungsmittel (BtM) von verstorbenen Heimbewohnern entsorgt sein müssen? Bisher haben wir als heimversorgende Apotheke BtM entsorgt, wenn gerade Zeit war. Dies führt dazu, dass diese BtM auch einmal drei Wochen im BtM-Schrank des Heimes gelagert werden, bevor sie entsorgt und ausgetragen werden. Kann diese Vorgehensweise Probleme mit dem MDK oder einer anderen Überwachungsstelle geben?“ |

     

    ANTWORT: Das Heim darf keine Arzneimittel ohne Patientenbezug lagern - das wäre bei einem verstorbenen Bewohner oder einem Bewohner, der umgezogen ist, der Fall. Gründe sind mögliche Verwechslungsgefahren. Insofern ist Kritik durch den MDK/die Heimaufsicht denkbar, vor allem werden der Arzneimittel-Schrank gern kontrolliert und nicht benötigte Arzneimittel beanstandet.

     

    Wie das zeitlich gesehen wird, wie unmittelbar das Entsorgen also notwendig ist, darüber haben wir leider keine Informationen. Vorstellbar ist aber, dass dies je nach Prüfer mal strenger, mal weniger streng ausgelegt wird. Da die Apotheke im Regelfall mehrmals in der Woche die Pflegeeinrichtung beliefert, sollte es eigentlich kein Problem sein, zeitnah die nicht mehr benötigten BtM an die Apotheke zurückzugeben.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 3. August 2015)

    Quelle: ID 43497867