Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Leserforum

    Häufigkeit der BtM-Kontrolle?

    FRAGE: „Ist die Kontrolle der Betäubungsmittel (BtM) monatlich durchzuführen oder reicht die Kontrolle zweimal im Jahr?“

     

    ANTWORT: Die Kontrolle der BtM erfolgt im Rahmen der Heimbegehung. Eine heimversorgende Apotheke ist laut § 12a ApoG verpflichtet, die ordnungsgemäße und bewohnerbezogene Aufbewahrung der von ihr gelieferten Produkte durch das pharmazeutische Personal zu überprüfen. Eine solche Kontrolle sollte in Form einer umfassenden Stationsbegehung mindestens zweimal jährlich stattfinden. Hier werden dann auch die BtM kontrolliert. Darüber hinaus sollte die Stationsleitung die BtM einmal im Monat überprüfen.

    Besonderheit bei der Lagerung unter Aufsicht des Arztes: Hat ein Arzt die BtM laut § 5b BtM-VV unter seiner Verantwortung im Heim gelagert, muss er einmal im Monat überprüfen, ob der tatsächliche Bestand mit der Dokumentation übereinstimmt. Siehe hierzu auch (unter Kapitel IV Frage 26 und 27 finden Sie weitere Informationen):

     

      

     

    (Pressemitteilung des IWW Instituts vom 22. September 2014)

    Quelle: ID 42915003