Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Leserforum Heimversorgung

    Kühlschrankkontrolle auch bei Geräten mit Alarmfunktion notwendig?

    | Frage: „In einem von uns betreuten Heim wurden im letzten Jahr Arzneikühlschränke mit integriertem Thermometer und Alarmfunktion (akustisches Warnsignal bei Temperaturen außerhalb des voreingestellten Bereichs 2 bis 8 Grad) angeschafft. Ist in diesem Fall weiterhin eine regelmäßige Kühlschrankkontrolle erforderlich oder reicht die Dokumentation der Alarmfälle?“ |

     

    ANTWORT: Für die Lagerung von Arzneimitteln im Heim gibt es von gesetzlicher Seite nur sehr wenige und dann auch nur allgemein gehaltene Vorgaben, die sich aus den Vorschriften des § 16 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergeben und eine übersichtliche Lagerung fordern, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird und die so zu handhaben ist, dass Verwechslungen vermieden werden. Eine gesetzliche Vorschrift zur Dokumentation der Temperatur in den Arzneikühlschränken eines Heimes gibt es nicht.

     

    Entscheidend für die Dokumentation ist lediglich die Tatsache, dass die Qualität der im Kühlschrank gelagerten Arzneimittel nicht beeinträchtigt werden darf. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass ein möglicher Alarm auch rechtzeitig vom Heimpersonal bemerkt wird. Deshalb wäre eine tägliche Überprüfung des Kühlschranks durchaus sinnvoll. Dies kann aber einfach gehandhabt werden - beispielsweise durch eine Liste, die am Kühlschrank angebracht wird und in die die Ablese-Uhrzeit, die aktuelle Temperatur und das Namenszeichen des Ablesenden eingetragen werden.

     

    Auch sollte der heimversorgende Apotheker das Heimpersonal darauf hinweisen, sich bei auftretenden Alarmfällen aufgrund einer Temperaturabweichung sofort an die Apotheke zu wenden, um die richtigen Maßnahmen einleiten zu können. Für genauere Informationen kann sich das Heim auch mit der zuständigen Heimaufsicht in Verbindung setzen.

    Quelle: ID 44793418