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  • · Nachricht · Leserforum

    Kennzeichnung angebrochener Insulinpatronen

    | FRAGE: „Sie schreiben, dass die angebrochenen Patronen mit dem Vermerk ‚Anbruch am ... Verwendbar bis ...‘ gekennzeichnet werden müssen. Die Pflegedienstleitung des von mir versorgten Heimes hat damit aber ein großes Problem: Wenn man Aufkleber auf die Patronen klebt, passen sie nicht mehr richtig in den Pen oder es ist nicht mehr zu erkennen, ob in den Patronen noch etwas ist. Aufkleber auf dem Pen halten oft auch nicht die tägliche Beanspruchung aus bzw. lösen sich bei Desinfektionen ab. Wie kann das Problem gelöst werden?“ |

     

    ANTWORT: Insulinpatronen sind nach Anbruch noch einen Monat haltbar. Daher sollte zumindest das Anbruchdatum immer vermerkt werden und bei jeder Verabreichung sollte die Monatsfrist überprüft werden. Die Pflegekräfte können die Insulinpatrone mit einem wasserfesten Folienstift beschriften.

     

    Weisen Sie die Pflegekräfte unbedingt darauf hin, dass unwirksames Insulin nicht verabreicht werden darf. Unwirksam kann ein Insulin sein, wenn die Patrone zu lange offen war oder wenn das Insulin zu warm (über 25 °C) oder zu kalt (unter 1 °C) gelagert wurde. Dann können beispielsweise Trübungen, Verfärbungen oder Schlierenbildungen auftreten. Solches Insulin ist umgehend zu entsorgen.

     

    Hinweis an das Pflegepersonal: Ungeöffnete Insulinpatronen sind im Kühlschrank bei 2 bis 8°C, geöffnete Patronen bei Raumtemperatur (max. 25°C) aufzubewahren.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 17. August 2015)

    Quelle: ID 43497765