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  • · Nachricht · Leserforum

    Kostenübernahme für Verblistern

    | FRAGE: „Gibt es Unterlagen zur Kostenübernahme für Blister, ob eventuell Krankenkassen das Stellen der Medikamente bezahlen oder im Pflegeheim ein Teilbetrag dafür vorgesehen ist?“ |

     

    ANTWORT: Die Krankenkassen übernehmen nicht generell die Kosten für das Stellen oder Verblistern. Einige Krankenkassen übernehmen manchmal in Pilotprojekten solche Kosten. Im Zusammenhang mit der häuslichen Krankenpflege können unter Umständen die Kosten für einen einzelnen Patienten übernommen werden, wenn der Arzt dies aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit, zum Beispiel bei hochgradiger Demenz, verordnet hat. In solchen Fällen muss die Kostenübernahme zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.

     

    Soweit uns bekannt ist, sieht dies bei der Versorgung von Pflegeheimen etwas anders aus: Geht der Wunsch nach einer Verblisterung vom Heimträger aus, dürfte darin wohl keine medizinische Notwendigkeit begründet sein, die ein Arzt verordnen könnte. Vielmehr ist dies eine Dienstleistung, die das Heim gerne erhalten möchte und die dem Heim einen wirtschaftlichen Nutzen in Form von Einsparungen im Personalbereich bringt. Wer aber eine bestimmte Dienstleistung fordert, muss dafür auch einen gewissen Kostenbeitrag entrichten. Er kann, laut derzeitiger Rechtslage, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wohl nicht einfordern. Es werden immer wieder Diskussionen geführt, ob die Kassen in Zukunft gewisse Kosten der Verblisterung tragen. Aktuelle Entscheidungen gibt es unseres Erachtens aber derzeit noch nicht. Aus diesem Grund bleibt es eine Verhandlungssache zwischen Heim und Apotheke, wie viel das Heim bereit ist, für die Verblisterung zu bezahlen.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 10. November 2015)

    Quelle: ID 43658872