Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Leserforum

    Muss die Einnahme von BtM durch psychisch kranke Bewohner überwacht werden?

    | FRAGE: „In unserem Seniorenheim erhält eine ältere Dame zur Nacht eine Tablette Fluninoc 1 mg. Der Arzt stellt das Rezept aus und wir bekommen das Medikament von der Apotheke geliefert. Es wird in einem Tresor gelagert; Zugang und Abgang werden dokumentiert. Die Bewohnerin ist psychisch krank, aber nicht dement. Sie möchte, dass wir die Tablette um 20.00 Uhr auf ihren Nachttisch stellen, damit sie diese zu einem späteren Zeitpunkt selbstständig einnehmen kann. Geht das in Ordnung oder muss die Bewohnerin die Tablette unter unserer Aufsicht einnehmen?“ |

     

    ANTWORT: Grundsätzlich muss hier unterschieden werden, ob sich die Bewohnerin selbst um die Beschaffung, Lagerung und Einnahme ihrer Arzneimittel kümmert oder ob das Heim hierfür verantwortlich ist:

     

    • Kümmert sich ein Bewohner selbst um seine Arzneimittel, lagert er diese bei sich im Zimmer und nimmt sie auch eigenständig ein. Das gilt auch für Betäubungsmittel (BtM).

     

    • Anders sieht der Fall aus, wenn das Heim für die Beschaffung, die ordnungsgemäße Lagerung und Verabreichung verantwortlich ist. In diesem Fall muss das BtM in einem abgeschlossenen Tresor aufbewahrt werden. Die BtM dürfen auch erst unmittelbar vor der Verabreichung gestellt werden.

     

    Hat der verordnende Arzt Ihnen die Verantwortung für die Verabreichung des BtM übertragen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Arzneimittel ordnungsgemäß eingenommen wird. Die genaue Vorgehensweise sollten Sie jedoch mit dem Arzt besprechen und schriftlich festlegen.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 5. November 2015)

    Quelle: ID 43579755