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  • · Nachricht · Leserforum

    Nach Übernahme einer Apotheke neue Verträge?

    | FRAGE: „Ich plane die Übernahme einer Apotheke, die drei Pflegeheime versorgt. Muss ich die Verträge mit den Heimen neu abschließen oder gehen die alten Verträge meines Vorgängers automatisch auf mich über?“ |

     

    Antwort: Nach § 12a Apothekengesetz kann der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke mit einem Heimträger den Versorgungsvertrag schließen. Da die Erlaubnis personengebunden ist, muss derjenige, der eine Apotheke übernimmt, einen neuen Versorgungsvertrag mit dem Heim abschließen.

     

    Hinweis: Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir angesichts der in vielen Punkten ungeklärten Rechtslage und der Schwierigkeiten des Fachgebietes für solche Auskünfte keine Haftung übernehmen können.

     

    (Pressemitteilung der „Heimversorgung“ vom 26. Februar 2015)

    Quelle: ID 43190815