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  • · Nachricht · Leserforum

    Stellen von Zytostatika im Heim?

    | FRAGE: „Dürfen Zytostatika (zum Beispiel Xeloda Filmtabletten) für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“ |

     

    ANTWORT: Zytostatika sind stark wirksame Arzneimittel, die bereits in sehr geringen Mengen toxisch und erbgutschädigend wirken. Aus diesem Grund sind bei deren Herstellung und Bereitstellung ganz besondere Anforderungen zum Schutz der Patienten, des herstellenden pharmazeutischen Personals und der Pfleger in den Heimen zu beachten.

     

    Nicht dieselben Dosierbecher verwenden

    Zytostatika werden daher nicht zusammen mit anderen Arzneimitteln in denselben Dosierbechern gestellt. Besteht das Heim auf einem Stellen dieser Medikamente, könnten die Tabletten mit der Originalblisterumhüllung ausgeschnitten und gestellt werden.

     

    So wenig wie möglich „anfassen“

    Bei der Verabreichung sollte der Patient seine Zytostatika möglichst selbstständig einnehmen und anschließend gründlich die Hände waschen. Ist dies nicht möglich, sollte das Pflegepersonal diese Arzneimittel niemals mit bloßen Händen berühren. Am besten geeignet sind spezielle Zytostatika-Handschuhe.

     

    Hinweise der BGW

    Zur manuellen Bereitstellung und zum Umgang mit Zytostatika hat die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) in ihrer Broschüre „Zytostatika im Gesundheitsdienst“ für feste Arzneiformen u.a. folgende Hinweise herausgegeben:

     

    • 1. Tabletten, Kapseln etc. sollten zweckmäßigerweise in einem gesonderten Arbeitsgang für die Patienten gerichtet werden. Hierbei sollte ein neues Paar Handschuhe angezogen werden, das anschließend verworfen wird.
    • 2. Tabletten, Dragees und Kapseln: Entnahme aus der Originalverpackung erst unmittelbar vor der Verabreichung an den Patienten. Selbstständige Patienten sollten die Tabletten unmittelbar vor Einnahme selbst aus der Blisterverpackung entnehmen und sich anschließend die Hände waschen.
    • 3. Die Produkte sollen nicht gemörsert, geteilt bzw. geöffnet werden. Müssen Tabletten gebrochen werden, so soll dies nur an einer vorhandenen Teilungskerbe und in einem Druckverschlussbeutel erfolgen.
    • 4. Vor allem Tabletten sollten wegen der Abriebgefahr in (Einmal-) Medikamentenbechern verteilt werden, aus denen diese - ohne sie anzufassen - direkt entnommen werden können; danach den leeren (Einmal-) Medikamentenbecher entsorgen.
    • 5. Applikation über Ernährungssonde: Es sollten bevorzugt Lösungen eingesetzt werden. Das Zerkleinern von zum Beispiel Tabletten, Kapseln oder das Verwenden von Pulvern sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, denn dabei besteht die Gefahr der Entwicklung und Resorption von zytostatikahaltigen Stäuben.
    • 6. Während der Vorbereitung sollte darauf geachtet werden, dass im jeweiligen Raum möglichst wenig Durchgangsverkehr (Hektik vermeiden!) und keine Zugluft herrschen.
    • 7. Zytostatikahaltige Medikamente getrennt von anderen Medikamenten bereitstellen und getrennt transportieren; Verwendung von auslaufsicheren, gekennzeichneten und leicht zu reinigenden Behältern (zum Beispiel Kunststoff-Boxen) bzw. Tabletts mit hoher Kante.

     

    (Pressemitteilung von „Apotheke heute“ vom 15. Juli 2015)

    Quelle: ID 43497980