· Fachbeitrag · Leserforum
Teilen von Tabletten im Heim?
| FRAGE: „In Ihrem Bericht ‚Das Teilen von Tabletten‘ heißt es ‚Anders sieht die Situation aus, wenn das Heim selbst das Stellen übernimmt. Das Pflegepersonal darf auch weiterhin solche Arzneimittel teilen, die für das Teilen geeignet sind‘. Bedeutet dies, dass der Apotheker sehr hohe Auflagen zu erfüllen hat, aber weiterhin in Heimeinrichtungen der Arzt gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V regulär Tabletten verschreiben darf, die vom Pflegepersonal geteilt werden, auch wenn die Verordnung in einer kleineren Dosierung zur Verfügung stehen würde? |
Antwort: Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schreibt vor, dass Tabletten, die in der Apotheke gestellt oder verblistert werden, nur dann geteilt werden dürfen, wenn
- 1. die Tabletten zum Teilen geeignet sind,
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