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  • · Nachricht · Leserforum

    Temperatur-Vorgaben für die Lagerung von Arzneimitteln?

    | FRAGE: „Gibt es eine Richtlinie zur Temperatur bei Lagerung der Arzneimittelvorräte in Heimen?“ |

     

    ANTWORT: Die Vorgaben für die Lagerung von Arzneimitteln im Heim ergeben sich genau wie für die Lagerung in der Apotheke aus § 16 Apothekenbetriebsordnung. Danach ist eine übersichtliche Lagerung gefordert, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst und Verwechslungen vermieden werden.

     

    Außerdem dürfen nach § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz Heime nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die Heimmitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden. Dabei ist zunächst einmal auf die allgemeinen Lagervorschriften wie Lichtschutz, Temperatur und Hygiene zu achten.

     

    Arzneimittellagerung im Raum

    Eine ordnungsgemäße Arzneimittellagerung ist also nur gegeben, wenn die Arzneimittel so gelagert werden, dass sie in ihrer Qualität nicht beeinflusst werden. Gerade eine zu hohe Temperatur beeinflusst die Qualität der Medikamente erheblich. Daher kann nur mit einer regelmäßigen Temperaturkontrolle insbesondere in der heißen Jahreszeit eine zu hohe Zimmertemperatur überhaupt erkannt werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine Dokumentation dieser Temperaturwerte dient der Beweisführung und damit der Sicherheit der Heimmitarbeiter, dass die Lagerbedingungen eingehalten wurden. Ohne entsprechende Dokumentation fehlt dem Heim der Beweis über die ordnungsgemäße Lagerung.

     

    Die meisten Fertigarzneimittel sollten nicht über + 25° C gelagert werden. Einige wenige sind sogar nur bis + 20° C lagerfähig. Werden diese Arzneimittel in demselben Raum gelagert, sollte dessen Temperatur + 20° C nicht überschreiten. Ist dies gerade im Sommer dennoch der Fall, sollten Alternativen gefunden werden - beispielsweise ein anderer Raum, der nord-seitig und ohne direkte Sonneneinstrahlung gelegen ist, oder ein entsprechendes Rollo, das ab einer bestimmten Temperatur schließt, oder gar eine Klimatisierung des Raumes.

     

    Arzneimittellagerung im Kühlschrank

    Im Kühlschrank sollten nur solche Arzneimittel gelagert werden, bei denen dies ausdrücklich vorgeschrieben ist. Es ist stets auf eine konstante Temperatur zu achten, die weder unter + 2°C noch über + 8°C liegt. Falls die Innentemperatur trotzdem einmal über + 8°C oder unter + 2°C gelegen haben sollte - sei es durch einen Defekt des Geräts oder durch einen unachtsamen Mitarbeiter -, kann dies nur mithilfe eines Minimum-Maximum-Thermometers erkannt werden. Dieses Thermometer wird täglich abgelesen und die jeweilige Temperatur wird dokumentiert. Moderne Kühlschränke sind meistens mit entsprechenden Temperaturfühlern und Warneinrichtungen versehen.

     

    PRAXISHINWEIS | Mechanische Minimum-Maximum-Thermometer müssen nach jedem Ablesen wieder zurückgesetzt werden. Achten Sie darauf, dass die ablesende Pflegefachkraft das korrekte Zurücksetzen des Thermometers beherrscht.

     

     

    Vorgehen bei Temperaturüberschreitung im Kühlschrank

    Wird im Kühlschrank dennoch einmal eine Über- oder Unterschreiten der Temperatur festgestellt, sollte sich das Heim sofort mit der heimversorgenden Apotheke in Verbindung setzten. Diese wird klären, wie mit den Arzneimitteln der Bewohner weiter zu verfahren ist. Unter Umständen muss ein Teil der gelagerten Arzneimittel entsorgt und neue Medikamente müssen verordnet werden. Andere Arzneimittel verkraften eine kurzfristige Temperaturüberschreitung besser. Auf jeden Fall sind die eingeleiteten Maßnahmen zu dokumentieren.

    Quelle: ID 43691585