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  • · Nachricht · Leserforum

    Zur Abgabe von Importen bei gekreuztem aut-idem-Feld

    Frage: | „Wir haben den Artikel zu der Verordnung eines Importarzneimittels mit aut-idem-Kreuz mit Interesse gelesen. Wir hatten eine Verschreibung für ein Original-Arzneimittel, wobei dieses durch Angabe der PZN und Setzen eines aut-idem-Kreuzes gekennzeichnet war. Das Rezept wurde von uns korrekt mit dem verordneten Medikament beliefert. Dennoch haben wir für die von uns abgegebenen Rezepte einen Malus für die Importquote erhalten. Wäre hier das Urteil des Sozialgerichts (SG) nicht analog anwendbar? Oder muss trotz Angabe einer PZN (Original) und aufgedrucktem aut-idem-Kreuz ein Import abgegeben werden? Und wenn ja, welche Möglichkeit gibt es überhaupt für den Arzt, die Abgabe eines Import-Arzneimittels auszuschließen?“ Die Antwort lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 11/2014. |

     

    (Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 24. November 2014)

    Quelle: ID 43038154