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GKV-Spitzenverband legt neuen DiGA-Bericht vor
| Im DiGA-Bericht zum Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2024 zieht der GKV-Spitzenverband Bilanz zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und fordert Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. |
Zum vierten Mal berichtet der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Bundestag über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hierbei werden für den Berichtszeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2024 auf Basis der Abrechnungsdaten aller gesetzlichen Krankenkassen insbesondere die Entwicklung der Inanspruchnahme von DiGA durch ärztliche Verordnungen oder Genehmigung einer Krankenkasse, die daraus resultierenden Leistungsausgaben sowie soziodemografische Charakteristika der Patienten und Informationen über die verordnenden Arztgruppen dargestellt.
Im vierten DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands setzen sich die Entwicklungen aus den ersten Jahren fort. So verzeichnen DiGA weiterhin ein kontinuierliches Wachstum. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Inanspruchnahme um ca. 85 Prozent angestiegen.
Weiterführender Hinweis
- Den DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands -2024- finden Sie hier.